Das Höchster Gericht hat in einem heute ergangenen Urteil festgestellt, dass Ahmed Samsam in Verbindung mit seinen Reisen nach Syrien in den Jahren 2013 und 2014 mit den dänischen Geheimdiensten zusammengearbeitet hat.
Ahmed Samsam wurde 2018 von einem spanischen Gericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, weil er an einer Terrororganisation beteiligt war. Laut dem spanischen Urteil hatte er an bewaffneten Konflikten in Syrien in den Jahren 2012, 2013 und 2014 teilgenommen. Spätere Berufungen vor spanischen Gerichten wurden abgelehnt. Im Jahr 2020 entschied das Gericht in Glostrup, dass die Strafe in Dänemark vollstreckt werden solle, mit einer Haftstrafe von sechs Jahren.
Samsam erklärte, dass die Reisen 2013 und 2014 in Zusammenarbeit und gegen Bezahlung zuerst mit dem Politiets Efterretningstjeneste (PET) und dann mit dem Forsvarets Efterretningstjeneste (FE) stattfanden.
Das Höchster Gericht befasste sich in der Angelegenheit mit zwei Hauptfragen: ob Samsam rechtliches Interesse daran hatte, dass der Fall vor Gericht geprüft wird, und ob er nachweisen konnte, dass die Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten tatsächlich stattgefunden hat.
Grundsätzlich erklärte das Gericht, dass das Interesse an der Geheimhaltung der Geheimdienste bedeutet, dass Personen normalerweise nicht gerichtlich prüfen lassen können, ob sie als Informanten fungiert haben. Diese Grundregel kann jedoch in besonderen Fällen außer Kraft gesetzt werden.
Das Gericht entschied, dass der Fall gegen Samsam ein solcher besonderer Fall sei. Es wurde unter anderem betont, dass die Frage der Zusammenarbeit Auswirkungen auf eine mögliche Wiederaufnahme des spanischen Urteils haben könnte und dass spanische Gerichte ihre Bewertung zuvor auf Informationen dänischer Behörden gestützt hatten, wonach Samsam nicht mit den Geheimdiensten zusammengearbeitet hatte.
Nach einer Gesamtbewertung von Aussagen und Dokumentation kam das Gericht zu dem Schluss, dass Samsam nachgewiesen hat, dass er während seiner Reisen nach Syrien in den Jahren 2013 und 2014 mit den dänischen Geheimdiensten zusammengearbeitet und Honorare und andere Leistungen erhalten hat, um Informationen über dänische Syrienkämpfer zu sammeln.
Das Gericht entschied, dass der Politiets Efterretningstjeneste und der Forsvarets Efterretningstjeneste anerkennen müssen, dass Samsam bei seinen Reisen nach Syrien in den Jahren 2013 und 2014 mit den Geheimdiensten zusammengearbeitet hat und dass er Entgelte und andere Leistungen erhalten hat, um Informationen über dänische syrische Kämpfer an die Geheimdienste zu liefern.
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