Ein 48-jähriger Mann aus Vejle wurde zu 1 Jahr und 9 Monaten unbedingter Haft verurteilt, weil er über mehrere Jahre hinweg insgesamt 19 Kinder missbraucht hatte.
Das Urteil wurde am Donnerstag vor dem Gericht in Kolding gefällt.
Der 48-Jährige wurde wegen Vergewaltigung in anderer sexueller Hinsicht als Geschlechtsverkehr sowie versuchter Vergewaltigung eines Kindes unter 12 Jahren angeklagt. Der Mann wurde auch wegen versuchter Vergewaltigung in anderer sexueller Hinsicht als Geschlechtsverkehr an einem Kind unter 15 Jahren angeklagt.
Darüber hinaus war der 48-Jährige in einer Vielzahl von Fällen wegen Anbahnung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, unbefugter Fotografie sowie Besitz und Verbreitung von sexuellem Material von Personen unter 18 Jahren angeklagt.
Die vielen Vorfälle ereigneten sich im Zeitraum von 2015 bis 2024.
Die 19 Geschädigten in dem Fall wurden alle zwischen den Jahren 2002 und 2016 geboren.
Während des Gerichtsverfahrens bekannte sich der Angeklagte in 22 von 23 Anklagepunkten schuldig.
Der 48-Jährige wurde für die 22 Anklagepunkte verurteilt, in denen er sich selbst schuldig bekannt hatte, und neben der Haftstrafe auch zur Zahlung einer Entschädigung an seine Opfer verurteilt.
Die Richter waren sich uneinig, da ein Richter eine Strafe von 2 Jahren unbedingter Haft verhängen wollte, aber das Gericht schließlich mit 1 Jahr und 9 Monaten Haft endete.
„Es handelt sich um einen äußerst schwerwiegenden Fall, in dem ein Serienstraftäter über viele Fälle von Anbahnung, Erregung öffentlichen Ärgernisses und sexuellem Missbrauch Kinder über einen Zeitraum von fast 10 Jahren missbraucht hat. Dies sind Verbrechen, die große Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und ihre Familien hatten, und nun ist ein vorläufiger Abschluss in diesem Fall erreicht worden. Ich werde nun mit dem Staatsanwalt besprechen, ob das Urteil angefochten werden soll,“ sagte der leitende Staatsanwalt Claus Guldbrand von der Polizei Südostjütland.
Der 48-Jährige erhielt auch ein sogenanntes Wohnungsverbot, ein Besuchsverbot und ein Kontaktverbot, und er wurde auch das Recht entzogen, beruflich oder im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten mit Kindern unter 18 Jahren zu arbeiten.
Der 48-Jährige akzeptierte das Urteil.
