Am Samstag um 12:00 Uhr wird es deutlich sichtbar, dass der Wahlkampf für den Kommunal- und Regionsrat im Gange ist. Ab dann ist es nämlich erlaubt, Wahlplakate aufzuhängen, und es wird üblicherweise ein regelrechter Wettlauf um die besten Plätze.
Die Parteien und Kandidaten haben Mitglieder, Freunde und Familie zusammengetrommelt, um beim Aufhängen der Plakate zu helfen, die bis zur Wahl am 18. November hängen bleiben. Danach müssen sie innerhalb einer Woche abgenommen werden.
Es gibt klare Regeln für die Größe und Anbringung der Wahlplakate sowie dafür, wo sie hängen dürfen und wo nicht. Plakate dürfen nicht in Parks, Grünanlagen, Friedhöfen oder umzäunten Bereichen angebracht werden. Sie dürfen auch nicht über Autobahnen, Hochspannungsmasten, Umspannwerken, Verkehrsschildern, Brücken oder in Verkehrskreiseln und Mittelstreifen, wo die Geschwindigkeit über 60 km/h liegt, angebracht werden. Es gibt auch Anforderungen an Abstände und Höhen in Bezug auf Fahrbahnen, Radwege und Leitungen.
Wahlplakate dürfen nur auf Verkehrsflächen angebracht werden. An öffentlichen Straßen können sie an Masten für Straßenbeleuchtung und Stromversorgung, Straßenbäumen, Zäunen und speziellen Ständern für Wahlplakate aufgehängt werden. Auf privaten Gemeindestraßen dürfen sie an Masten angebracht werden, und auf privaten Geländen nur mit Genehmigung des Eigentümers.
:NB:
Alle Wahlplakate müssen spätestens acht Tage nach der Wahl um Mitternacht wieder abgenommen werden.
