Der Minister für Kinder und Unterricht, Mattias Tesfaye, hat einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Anhörung vorgelegt, der die Fürsorgepflicht der Schulen klarstellen und eindeutige Regeln dafür festlegen soll, wann und wie das Personal in der Volksschule körperlich gegenüber Schülern eingreifen darf.
Der Entwurf ist eine Reaktion auf Rückmeldungen von Schulen, wonach die derzeitigen Regelungen nicht ausreichen, um Lehrkräfte und weiteres Personal angemessen auf den Umgang mit komplexen Schülersituationen vorzubereiten. Mit dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, ausdrückliche Vorschriften über die Fürsorgepflicht der Schule und – im Zusammenhang damit – über die Möglichkeit des physischen Eingreifens in besonderen Fällen einzuführen.
Körperliches Eingreifen soll laut Entwurf nur ausnahmsweise erfolgen und stets so schonend, kurz und rücksichtsvoll wie möglich im Hinblick auf die persönliche Integrität des Schülers durchgeführt werden. Es darf nur dann erfolgen, wenn alle anderen geeigneten und weniger eingreifenden Maßnahmen ausgeschöpft sind. Diese Bedingung ergibt sich bereits heute aus den allgemeinen Regeln über Notwehr und Notstand, soll nun aber konkretisiert und explizit in die Gesetzgebung für die Grundschule aufgenommen werden.
Vorgesehen ist, dass körperliches Eingreifen in Betracht kommt, wenn ein Schüler: Gegenstände oder Eigentum beschädigt, andere körperlich verletzt, sich selbst oder andere in körperliche Gefahr bringt, andere psychisch verletzt oder den Unterricht erheblich stört.
In Situationen körperlicher Gefahr, z. B. wenn ein Schüler sich selbst oder andere verletzt, kann es notwendig sein, unmittelbar körperlich einzugreifen. In Fällen wie psychischen Verletzungen oder Unterrichtsstörungen müssen zuerst weniger eingreifende Maßnahmen versucht werden – etwa Gespräche oder das Führen des Schülers aus der Situation mit dessen Einverständnis.
-„Die Schule muss Platz für alle Kinder haben, aber nicht für jedes Verhalten. Die Lehrkraft muss die erwachsene Person im Raum sein und die Fürsorgepflicht übernehmen können. Ich finde nicht, dass die geltende Gesetzgebung dafür ausreicht – weder zum Schutz der Klassengemeinschaft noch in Bezug auf die Rechtssicherheit von Schülern und Personal. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt ausdrückliche Regeln bekommen. Es geht hier in hohem Maße darum, das Gemeinschaftsgefühl in der Schule zu schützen“, sagt der Minister für Kinder und Unterricht, Mattias Tesfaye.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass alle Fälle von körperlicher Gewaltanwendung oder Abwehrhilfe von der Schule dokumentiert und gemeldet werden müssen. Die Eltern sollen über den Vorfall informiert werden, und Volksschulen sowie angeschlossene Freizeitangebote müssen die Vorfälle dem Gemeinderat melden.
Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird der Minister die parteiübergreifende Schulvereinbarung zur Verhandlung des endgültigen Gesetzentwurfs einberufen.
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