Neue Mehrwertsteuerregeln und neuer Steuerabzug für Sport und Unterricht treten in Kraft

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Däninnen und Dänen Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge für Sport sowie auf Gesangs- und Musikunterricht zahlen. Gleichzeitig wird ein neuer Steuerabzug eingeführt, der die zusätzliche Mehrwertsteuerbelastung ausgleichen soll. Ein Steuerexperte von PwC gibt einen Überblick über die neuen Regeln.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Däninnen und Dänen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, erstmals Mehrwertsteuer auf Zahlungen für Mitgliedsbeiträge und ähnliche Entgelte für Sport sowie für Gesangs- und Musikunterricht zahlen. Grundlage hierfür sind Entscheidungen des Europäischer Gerichtshof. Um die zusätzliche Mehrwertsteuerzahlung zu kompensieren, wird zum Jahreswechsel ein Steuerabzug eingeführt.

-„Die neuen Mehrwertsteuerregeln gelten für kommerzielle Anbieter wie zum Beispiel Fitnessstudios, private Yogastudios, Pilates, Aerobic, Crossfit, Spinning und Tanzschulen. Es kann jedoch Situationen geben, in denen unklar ist, ob ein Verein Mehrwertsteuer erheben muss“, sagt Søren Bech, Steuerexperte bei PwC, und fährt fort:

-„Ausgaben für Golf und Reiten, die ‚ein nicht unerhebliches körperliches Element‘ beinhalten, werden ebenfalls als Ausgaben für Sport angesehen.“

Die neuen Mehrwertsteuerregeln gelten für alle Däninnen und Dänen, die zum Jahresende das 30. Lebensjahr vollendet haben. Wer also im Jahr 2026 30 Jahre alt wird, fällt für das gesamte Jahr 2026 unter die Regelung.

Søren Bech, PwC. Foto: PwC.

Wer muss keine Mehrwertsteuer erheben?
Sportangebote, die von nicht kommerziellen Anbietern wie Amateur-Sport- und Sportvereinen angeboten werden, sind von den neuen Regeln nicht betroffen, da diese Leistungen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden.

Das Gleiche gilt beispielsweise für Angebote von Abendschulen, Tageshochschulen und Volksuniversitäten, die nach dem Gesetz über die Erwachsenenbildung zuschussberechtigt sind, sowie für Angebote von Volkshochschulen, die nach dem Gesetz über Volkshochschulen zuschussberechtigt sind.

Die Liste ist nicht abschließend.

Die Regelungen zur Einführung der Mehrwertsteuer ergeben sich aus einem neuen Gesetzentwurf, den die Regierung in die Anhörung gegeben hat.

So funktioniert der Steuerabzug für Sport
Der Steuerabzug für Sportleistungen beträgt im Jahr 2026 maximal 1.750 Kronen, unabhängig davon, ob höhere Ausgaben für Sport- und Musikunterricht anfallen. Der Betrag wird in den Folgejahren preisindexiert.

Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Unterricht mit Gewinnerzielungsabsicht angeboten wird.

Der Abzug ist ein sogenannter ligningsmæssiger Steuerabzug mit einer Steuerersparnis von etwa 25–26 Prozent. Die Steuerersparnis kann somit im Jahr 2026 maximal etwa 440–450 Kronen betragen.

-„Wenn der Mitgliedsbeitrag beispielsweise 300 Kronen pro Monat oder 3.600 Kronen pro Jahr beträgt und ab dem 1. Januar 2026 die Mehrwertsteuer von 25 Prozent vollständig hinzukommt, belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf 900 Kronen oder insgesamt 4.500 Kronen im Jahr 2026. Die Steuerersparnis durch den Abzug beträgt maximal etwa 450 Kronen, sodass in diesem Fall eine Mehrbelastung von 450 Kronen im Jahr 2026 entsteht“, sagt Søren Bech, Steuerexperte bei PwC, und ergänzt:

-„Nur wenn der Mitgliedsbeitrag im Jahr 2026 lediglich um etwa 450 Kronen steigt, entsteht keine Mehrbelastung. Ist man Mitglied in mehreren Vereinen, die Mehrwertsteuer erheben müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitgliedsbeiträge im Jahr 2026 und darüber hinaus höher ausfallen, da der Abzug gemäß dem Vorschlag auf maximal 1.750 Kronen (2026) begrenzt ist.“

So erhält man den Steuerabzug
Zunächst ist vorgesehen, dass man den abzugsfähigen Betrag selbst in der Jahressteuererklärung bei der Steuerverwaltung angibt. Dabei müssen die CVR-Nummer, SE-Nummer oder CPR-Nummer angegeben werden, wie es auch beispielsweise beim Serviceabzug der Fall ist.

-„Denken Sie unbedingt daran, Belege dafür aufzubewahren, dass Sie ab dem 1. Januar 2026 Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, zum Beispiel eine Rechnung, da dies Voraussetzung für den Steuerabzug ist“, schließt Søren Bech.

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