Viele Dänen laufen Gefahr, ihr Erbe unbeabsichtigt in die Staatskasse fließen zu lassen, weil sie die Erbschaftsregeln nicht kennen oder kein Testament errichtet haben. Dies betrifft insbesondere unverheiratete Lebenspartner, die kein gesetzliches Erbrecht füreinander haben – selbst nach vielen Jahren des Zusammenlebens.
Laut Anne Kjærhus Mortensen, Rechtsanwältin bei Ret&Råd, ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass Lebenspartner automatisch voneinander erben:
-„Wenn kein Testament errichtet wurde und man vor dem Lebenspartner verstirbt, erbt der Lebenspartner nicht automatisch und kann daher riskieren, das Recht zu verlieren, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben oder Zugang zu gemeinsamen Vermögenswerten zu erhalten. Das ist den wenigsten bewusst.“
Das dänische Erbrecht kennt drei Erbordnungen. Zur ersten Ordnung gehören Ehepartner und Kinder, einschließlich Enkelkinder, wenn ein Kind vorverstorben ist. Die zweite Ordnung umfasst Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen. Zur dritten Ordnung zählen Großeltern und deren Kinder, also die Geschwister der Eltern. Gibt es keine Erben in diesen Gruppen, fällt das Erbe an den Staat. Cousins, Cousinen und deren Nachkommen haben kein Erbrecht.
Ein Testament ermöglicht es, selbst zu bestimmen, wer erben soll – und zu welchen Bedingungen. So kann Erbschaft beispielsweise als Sondervermögen festgelegt werden, damit sie im Falle einer Scheidung nicht geteilt wird, oder gebunden werden, sodass junge Erben den gesamten Betrag nicht sofort ausgezahlt bekommen.
-„Es besteht auch die Möglichkeit, das Erbe zu binden, damit junge Erben nicht alles auf einmal ausgezahlt bekommen. Das schafft die Grundlage für eine sicherere und verantwortungsvollere Verwaltung – etwa zur Unterstützung beim Wohnen oder bei der Ausbildung“, erklärt Anne Kjærhus Mortensen.
Das Erbrecht kann auch in umgekehrter Richtung überraschen. Biologische Kinder, zu denen der oder die Verstorbene möglicherweise nie Kontakt hatte, haben grundsätzlich einen Erbanspruch – ebenso wie bestimmte zur Adoption freigegebene Kinder aus der Zeit vor 1957.
-„Viele sind überrascht, dass biologische Kinder, die man vielleicht nicht kennt oder zu denen kein Kontakt bestand, Anspruch auf ein Erbe haben können. Das zeigt deutlich, wie wichtig es ist, die eigene Erbsituation rechtzeitig zu klären“, sagt Anne Kjærhus Mortensen.
Ein Testament ist daher ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass das Erbe im Einklang mit den eigenen Wünschen verteilt wird – und um zu vermeiden, dass Vermögenswerte am Ende an den Staat fallen.












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