Bald dürfen 17-Jährige alleine Auto fahren

Eine Mehrheit im Folketing hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es 17-Jährigen ermöglicht, zwischen 5 Uhr morgens und 20 Uhr abends Auto zu fahren, ohne eine Begleitperson dabei zu haben. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juli in Kraft.

Der Gesetzesentwurf, der das Straßenverkehrsgesetz ändert, ermöglicht es 17-Jährigen, einen Führerschein für normale Autos zu erwerben und tagsüber alleine zu fahren. Außerhalb dieses Zeitraums – von 20 Uhr bis 5 Uhr – ist weiterhin eine Begleitperson mit gültigem Führerschein erforderlich.

Verkehrsminister Thomas Danielsen hebt hervor, dass das Ziel der Gesetzesänderung darin besteht, die Mobilität junger Menschen zu stärken, insbesondere außerhalb der größeren Städte.

– Der Führerschein für 17-Jährige zielt darauf ab, den jungen Menschen mehr Möglichkeiten zu bieten. Die Möglichkeiten, sich fortzubewegen; zur Schule, zur Arbeit, zu Freizeitaktivitäten, eigenständig zu gelangen, sind wichtig für ein gutes Leben. Außerhalb der größeren Städte sind die Transportmöglichkeiten begrenzt, und jetzt geben wir den 17-Jährigen mehr Möglichkeiten, sich selbst zu transportieren, sagt der Minister.

Gleichzeitig mit der neuen Altersgrenze wird eine strengere Promillegrenze für neue Autofahrer eingeführt. In den ersten drei Jahren nach Erhalt des Führerscheins liegt die Grenze bei 0,2 Promille, was effektiv Nulltoleranz gegen Alkohol am Steuer bedeutet, insbesondere für Erstanwender.

– Gleichzeitig legen wir auch fest, dass Alkohol beim Autofahren komplett verboten ist, ebenso wie das Fahren ohne Begleitperson in der Nacht, sagt Thomas Danielsen.

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