Neue Studie: Qualität in jedem vierten Kindergarten zu niedrig

Eine neue landesweite Studie zeigt, dass ein erheblicher Anteil der kommunalen Kindergärten in Dänemark nicht die gewünschte Qualität im pädagogischen Lernumfeld erfüllt. Nur 9 Prozent werden als qualitativ „gut“ eingestuft, während 28 Prozent als „unzureichend“ bezeichnet werden.

Die Studie, die von VIVE und EVA im Auftrag des Ministeriums für Kinder und Unterricht durchgeführt wurde, basiert auf Beobachtungen in 100 Tageseinrichtungen in 56 Gemeinden. Ihr Ziel war es, einen Überblick über die Qualität des Lernumfelds für Kinder im Alter von 3-5 Jahren zu bekommen.

Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Einrichtungen und sogar zwischen den Gruppen im gleichen Kindergarten. 63 Prozent der Einrichtungen werden als qualitativ „ausreichend“ im pädagogischen Lernumfeld eingestuft.

Kindergärten schneiden im Allgemeinen in der Kategorie „Physische Umgebung“ besser ab als in den Bereichen „Spiel und Aktivitäten“ sowie „Beziehungen“.

Der Minister für Kinder und Unterricht, Mattias Tesfaye, bezeichnet die Ergebnisse der Studie als unbefriedigend:
– Die Qualität in den Kindergärten ist nicht gut genug. Das hätten wir vor vielen Jahren priorisieren sollen. Ich werde die Qualität weiterhin genau im Auge behalten, und das Ergebnis muss beim nächsten Mal deutlich besser sein, sagt er.

Auch der Ausschuss für Kinder und Unterricht des Kommunalverbandes (KL) betont die Notwendigkeit von Maßnahmen. Die Vorsitzende des Ausschusses, Christina Krzyrosiak Hansen, hebt die Notwendigkeit sowohl lokaler als auch nationaler Initiativen hervor:
– Wir müssen angemessene Rahmenbedingungen sicherstellen und die Fachkenntnisse der Mitarbeiter verbessern. Wir starten eine spezielle Initiative für Einrichtungen und Gemeinden mit den größten Herausforderungen, sagt sie.

Die Studie ist Teil der Vereinbarungen über die Finanzen der Gemeinden für 2022 und 2023 und bildet die Grundlage für mehrere neue Initiativen. Dazu gehören Qualifizierungsfonds, soziale Normen, eine neue pädagogische Ausbildung, eine verbesserte pädagogische Assistentenausbildung und eine historische Lohnsteigerung. Darüber hinaus sind Mindestbesetzungen ab 2024 für kommunale Einrichtungen und ab 2025 für private Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben.

Im Rahmen einer gezielten Initiative sind die Gemeinden außerdem eingeladen, an interkommunalen Entwicklungsgremien teilzunehmen, die Qualitätsverbesserungen in Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen unterstützen sollen.

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