Verkehrsminister Thomas Danielsen möchte das Luftverkehrsgesetz ändern, um es bestimmten staatlichen Stellen und Infrastrukturverwaltern, einschließlich Flughäfen und Häfen, zu ermöglichen, Drohnen zu neutralisieren, die eine Bedrohung darstellen. In den letzten Jahren gab es eine erhöhte Drohnenaktivität im dänischen Luftraum. Dies kann Probleme in Bereichen mit kritischer Infrastruktur verursachen. Deshalb wird Verkehrsminister Thomas Danielsen die Vorschriften im Bereich der Drohnen so aktualisieren, dass es legal wird, sogenannte nicht kooperierende Drohnen in ausgewiesenen geografischen Drohnenzonen in Dänemark zu neutralisieren.
Angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Dänemark soll der Gesetzesentwurf bestimmten staatlichen Stellen und Infrastrukturverwaltern, die für Bereiche mit kritischer Infrastruktur wie Flughäfen, Häfen oder Brücken verantwortlich sind, die Möglichkeit geben, Drohnen zu neutralisieren, wenn ein Drohnenbetreiber eine Drohne illegal betreibt oder die Drohne für kriminelle Zwecke wie Spionage, Sabotage oder Schmuggel verwendet. Dies kann um kritische Infrastruktur herum geschehen, wo Drohnen eine Sicherheitsbedrohung für die konkrete Infrastruktur, den Luftverkehr oder die Sicherheit in dem Bereich darstellen können, für den die Behörde oder Infrastrukturverwalter verantwortlich ist.
– Drohnen können eine reale Gefahr im Zusammenhang mit unserer kritischen Infrastruktur darstellen. Deshalb stellen wir sicher, dass bestimmte Behörden und Unternehmen nun die Möglichkeit haben, angemessen zu handeln und eine Drohne abzuschießen oder anderweitig zu neutralisieren, wenn dies als notwendig erachtet wird und eine Drohne beispielsweise illegal in einem Bereich mit kritischer Infrastruktur betrieben wird, sagt Thomas Danielsen.
Mit einem Vorschlag zur Gesetzesänderung, der gerade in die Anhörung geschickt wurde, können bestimmte Behörden und Infrastrukturverwalter die Möglichkeit erhalten, nicht kooperierende Drohnen schnell und effektiv zu neutralisieren. Die Regelung wird nur in ausgewählten Gebieten in Dänemark gelten, in denen besondere Interessen bestehen. Die Behörden und Infrastrukturverwalter, die beispielsweise für Häfen und Flughäfen verantwortlich sind und die Möglichkeit haben, Drohnen zu neutralisieren, müssen auch bestimmte Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass die Neutralisierung auf angemessene Weise erfolgt.
Die vorgeschlagene Änderung des Luftverkehrsgesetzes ist Teil eines umfassenden Gesetzesvorschlags zur Stärkung der Notfallbereitschaft im Transportbereich.
Der Gesetzesvorschlag befindet sich in der Anhörung bis zum 21. August 2025.
