Pädagoge verurteilt: Hatte Sex mit behinderter Bewohnerin in einer Wohneinrichtung

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Ein 46-jähriger männlicher Sozialpädagoge wurde heute vom Gericht in Sønderborg zu 10 Monaten unbedingter Haft verurteilt und ihm vorläufig das Recht entzogen, als Sozialpädagoge zu arbeiten.

Dies gab die Polizei von Südjutland und Nordschleswig in einer Pressemitteilung bekannt.

Der 46-jährige Sozialpädagoge war angeklagt, über anderthalb Jahre hinweg eine geistig behinderte weibliche Bewohnerin in einer Wohneinrichtung in Südjütland vergewaltigt zu haben, sowie für andere sexuelle Handlungen ohne Einwilligung und für Verletzung der Privatsphäre.

Laut Anklage hatte der 46-Jährige die Behinderung der Frau ausgenutzt.

Das Schöffengericht sprach den 46-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, verurteilte ihn jedoch wegen der anderen Vorwürfe, darunter die Ausnutzung der Behinderung der Bewohnerin, um Geschlechtsverkehr zu erlangen, zu einer Haftstrafe.

—“Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass es sich aufgrund des mentalen Zustands der Frau um eine Vergewaltigung handelte, was das Gericht nicht teilte. Nachdem wir die schriftliche Begründung des Gerichts erhalten haben, werden wir prüfen, ob der Fall dem Staatsanwalt zur Überprüfung und eventuellen Berufung vorgelegt werden soll,“ sagt Staatsanwältin Randi Jensen von der Staatsanwaltschaft der Polizei von Süd- & Nordschleswig.

Der 46-Jährige akzeptierte das Urteil.

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