PET und FE bestätigen: Samsam war eine Quelle

In einer gemeinsamen Erklärung nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs heute erkennen PET und FE an, dass Ahmed Samsam während seiner Reisen nach Syrien in den Jahren 2013 und 2015 für sie gearbeitet hat.

Der Militärische Nachrichtendienst (Forsvarets Efterretningstjeneste) FE und der Polizeiliche Nachrichtendienst (Politiets Efterretningstjeneste) PET haben während des Verfahrens vor dem Obersten Gericht argumentiert, dass das Urteil des Østre Landsret über die Zurückweisung bestätigt werden sollte und dass die Nachrichtendienste nicht verpflichtet sind, ihre Kapazitäten und Quellen öffentlich zu bestätigen oder zu leugnen.

Das Oberste Gericht war jedoch anderer Meinung und entschied, dass dies eine ganz besondere Situation sei und entschied, dass FE und PET anerkennen mussten, dass Ahmed Samsam für sie gearbeitet hat.

In der Erklärung von FE und PET heißt es unter anderem: “Basierend auf der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs müssen PET und FE daher anerkennen, dass Ahmed Samsam während seiner Reisen nach Syrien in den Jahren 2013 und 2014 mit den Nachrichtendiensten zusammengearbeitet hat und dass er Honorare und andere Leistungen erhalten hat, um Informationen über dänische Syrienkämpfer an die Nachrichtendienste weiterzugeben.”

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