Sperrung des Luftraums für alle zivilen Drohnenflüge

In der kommenden Woche wird der Luftraum über Dänemark für alle zivilen Drohnenflüge gesperrt sein.

Dies gab das Verkehrsministerium am Sonntag bekannt.

In der kommenden Woche ist Dänemark Gastgeber des EU-Gipfels, und um sich vollständig auf die Sicherheit konzentrieren zu können, hat man aufgrund der jüngsten Drohnenaktivitäten entschieden, den Luftraum von Montag bis Freitag für alle zivilen Drohnenflüge zu sperren. Das Verbot gilt rund um die Uhr.

Die Entscheidung wurde vom Verkehrsminister Thomas Danielsen in Absprache mit dem Verteidigungsminister und dem Justizminister getroffen.

– „Wir können nicht akzeptieren, dass fremde Drohnen Unsicherheit und Störungen in der Gesellschaft verursachen, wie wir es in letzter Zeit erlebt haben. Gleichzeitig ist Dänemark in der kommenden Woche Gastgeber der EU-Führer, und wir müssen ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit legen. Deshalb sperren wir von Montag bis Freitag den dänischen Luftraum für alle zivilen Drohnenflüge. Auf diese Weise minimieren wir das Risiko, dass feindliche Drohnen mit legalen Drohnen verwechselt werden können und umgekehrt“, sagte Verkehrsminister Thomas Danielsen.

Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen sagte:

– „Wir befinden uns derzeit in einer schwierigen sicherheitspolitischen Situation, und wir müssen die besten Arbeitsbedingungen für die Streitkräfte und die Polizei sicherstellen, wenn sie während des EU-Gipfels für die Sicherheit verantwortlich sind. Eine Aufgabe, die bereits von unseren Behörden eine große Anstrengung erfordert, um die Dänen und unsere Gäste zu schützen.“

Justizminister Peter Hummelgaard betont, dass die Polizei ihre Kräfte dort einsetzen muss, wo es notwendig ist:

– „Die Polizei ist in einem deutlich erhöhten Alarmzustand, und unsere Behörden müssen ihre Kräfte dort einsetzen, wo es nötig ist, um die Dänen und unsere Gäste zu schützen. Zweck des Verbots für zivile Drohnenflüge ist unter anderem, die Sicherheitsarbeit der Polizei zu vereinfachen, damit diese nicht ihre Kräfte für zivile Drohnen ohne sicherheitsrelevante und polizeiliche Relevanz aufwenden muss.“

Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Das Verbot gilt nicht für militärische Drohnenflüge, staatliche Luftfahrt mit Drohnen, einschließlich polizeilicher und notfallmäßiger Drohnenoperationen sowie kommunale und regionale Notfall- und gesundheitsbezogene Drohnenoperationen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Verbot eine Ausnahmegenehmigung beim Verkehrsministerium für Drohnenflüge in ganz besonderen Fällen zu beantragen, zum Beispiel wenn es um unverzichtbare gesellschaftlich wichtige Aufgaben geht, die von kommerziellen Akteuren durchgeführt werden, gab das Verkehrsministerium bekannt.

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