Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit hoher Fehlzeit in der Volksschule ist deutlich gestiegen, und die Regierung legt nun einen nationalen Handlungsplan vor, um dem Problem zu begegnen.
Im Schuljahr 2023–2024 verzeichneten rund 25.000 Schüler eine Fehlzeit, die mindestens 40 Schultagen entsprach. Das hat schwerwiegende Folgen sowohl für die Kinder als auch für ihre Familien.
Der neue Handlungsplan der Regierung umfasst 22 Initiativen, die langfristigem besorgniserregendem Schulversäumnis entgegenwirken sollen. Die Maßnahmen betreffen den Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich und zielen darauf ab, eine bessere Unterstützung und kohärentere Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen, die Gefahr laufen, den Anschluss an die Schule zu verlieren.
„Sehr viele Däninnen und Dänen haben die Sendungen im DR über Kinder gesehen, die über lange Zeiträume unfreiwillig dem Schulunterricht fernbleiben. Das belastet eine Familie sehr. Wir haben bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um Fehlzeiten vorzubeugen und die Schüler wieder in die Schule zu integrieren. Aber meiner Einschätzung nach ist mehr notwendig. Bald beginnen wir daher Verhandlungen unter anderem über Sonderpädagogik und die Regeln für krankheitsbedingte Fehlzeiten“, sagt der Kinder- und Unterrichtsminister Mattias Tesfaye.
Der Handlungsplan ist in Zusammenarbeit mit Organisationen, Forschern und Fachleuten entstanden und wird in zwei Teilen veröffentlicht. Der erste Teil liegt nun vor, während der zweite Teil im Jahr 2026 erwartet wird, wenn VIVE seine Untersuchung zu langfristigem Schulversäumnis abgeschlossen hat.
Im Juni 2025 präsentierte eine gesetzesvorbereitende Expertengruppe eine Reihe von Empfehlungen für Änderungen der Regeln zur Inklusion und Sonderpädagogik. Die Gruppe schlägt Anpassungen vor, die sicherstellen sollen, dass mehr Schüler in der allgemeinen Bildung gedeihen können und weniger Schüler auf segregierte Angebote verwiesen werden. Ein zentrales Element ist das frühere und konsequentere Eingreifen bei besorgniserregendem Schulversäumnis sowie die bessere Balance zwischen individuellen Bedürfnissen und dem Gemeinschaftsleben.
Als Teil der Maßnahmen schlägt die Expertengruppe auch ein neues Modell für den Umgang mit besorgniserregender Abwesenheit vor. Dieses Modell sieht unter anderem neue Pflichten für Schulleitungen vor, etwa frühzeitigen Elternkontakt und ein verstärktes Augenmerk auf die Schulbindung. Darüber hinaus soll eine pädagogisch-didaktische Handlungsplanung eingeführt werden, wenn sich ein Schüler aus der Gemeinschaft zurückzieht. Die kommunale pädagogisch-psychologische Beratung (PPR) soll stärker in die Unterstützung des pädagogischen Personals eingebunden werden. Bei 15 Fehltagen innerhalb eines Quartals soll außerdem ein spezieller Unterricht für abwesende Schüler eingeführt werden, um deren Bindung zur Schule zu stärken.
Die 22 Initiativen im Handlungsplan decken ein breites Spektrum ab. Sie beinhalten Vorschläge für Gesetzesänderungen zur Inklusion und Sonderpädagogik, eine Präzisierung der Regeln zur Unterstützung ganzer Klassen sowie neue Patientenrechte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zudem wird ein Schwerpunkt auf Prävention und frühes Erkennen gelegt – mit leicht zugänglichen Therapieangeboten und besserer Unterstützung für Kinder mit ADHS und Autismus.
Gleichzeitig sollen die allgemeinen Schulbereiche gestärkt werden – unter anderem durch mehr Personal in Kindertagesstätten, eine Senkung der Klassengrößen in der Eingangsphase, bessere Möglichkeiten für einen späteren Schulbeginn und mehr praxisorientierten Unterricht. Ein neuer psychologisch-fachlicher Masterstudiengang für Lehrkräfte und Pädagoginnen soll zusätzlich zur Professionalisierung im Umgang mit Kindern in Schwierigkeiten beitragen.
Abschließend soll die Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Kommune gestärkt werden. Die Regierung strebt neue Kooperationsmodelle, Partnerschaften und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit dem Sozialen Investitionsfonds an.
Der Kinder- und Unterrichtsminister wird die Bildungspolitiker der Parlamentsparteien zu Verhandlungen auf Grundlage der Empfehlungen der Expertengruppe und des Handlungsplans einladen.
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