Im Vorfeld der Kommunal- und Regionalwahlen am 18. November verstärkt die dänische Polizei ihren Einsatz gegen strafbare Einschüchterung, Drohungen und andere bedrohliche Verhaltensweisen, die sich gegen Politiker und andere Personen richten, die sich an der öffentlichen Debatte beteiligen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger unter sicheren und geschützten Bedingungen am demokratischen Prozess teilnehmen können.
Im Rahmen dieser Initiative führt die Reichspolizei eine landesweite Erfassung aller Anzeigen ein, die sich auf Einschüchterung, Drohungen, Sachbeschädigung und gewalttätiges Verhalten beziehen, wenn diese Handlungen durch die öffentliche Meinungsäußerung des Betroffenen motiviert sind. „Strafbare Drohungen und Einschüchterungen gegen Teilnehmer an der öffentlichen Debatte sind eine ernste Angelegenheit. Es ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe sicherzustellen, dass alle – unabhängig von ihrer politischen Einstellung – an der demokratischen Debatte teilnehmen können. Es ist selbstverständlich besorgniserregend, wenn durch Drohungen und Einschüchterung versucht wird, andere davon abzuhalten, sich zu äußern. Solche Vorfälle müssen der Polizei gemeldet werden, wo sie untersucht werden,“ erklärt Reichspolizeichef Thorkild Fogde.
Die Polizei betont, dass es strafbar ist, anderen mit Gewalt oder ähnlichem zu drohen – auch wenn dies telefonisch oder über soziale Medien geschieht. Betroffene werden aufgefordert, solche Vorfälle bei der örtlichen Polizei zu melden, wo sie registriert und strafrechtlich verfolgt werden.
Ein weiterer Teil der Initiative ist die sichtbare Präsenz der Online-Streife der Polizei in relevanten Internetforen. Dort wird sie auf die Regeln der demokratischen Debatte hinweisen und bei strafbaren Handlungen eingreifen. „Die dänische Demokratie lebt auch im Internet, wo das Tempo hoch ist und die Emotionen manchmal überkochen. Deshalb ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Grenzen des Strafrechts im Internet genauso gelten wie überall sonst in der Gesellschaft. Die Online-Streife der Polizei wird daher im Vorfeld der Wahlen präsent sein, um strafbare Handlungen online vorzubeugen und zu bekämpfen,“ sagt Polizeidirektor Lasse Boje von der Nationalen Einheit für besondere Kriminalität.
Die Polizei erinnert außerdem daran, dass auch das Zerstören oder Entfernen von Wahlplakaten strafbar ist. Solche Handlungen werden grundsätzlich als Sachbeschädigung gemäß Strafgesetzbuch behandelt und ebenfalls in die landesweite Erfassung im Vorfeld der Wahlen aufgenommen.
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