Das Gericht in Helsingør hat heute die Auflösung des Vereins Bandidos MC in Dänemark beschlossen. Die Entscheidung beruht auf § 78 Absatz 1 der dänischen Verfassung, der die Auflösung von Vereinigungen mit rechtswidrigem Zweck erlaubt.
Das Gericht stellte fest, dass Bandidos MC in Dänemark eine einheitliche Vereinigung darstellt und dass Kriminalität ein integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit ist. Das Urteil stützt sich unter anderem auf die Auswertung von Dokumenten, die bei Bandidos MC gefunden wurden, auf frühere Gerichtsurteile sowie auf die Vernehmung von 53 Personen – darunter 35 ehemalige oder aktuelle Mitglieder.
– Das Gericht befand, dass die Vereinigung – neben einem legalen Zweck – auch einen rechtswidrigen Zweck verfolge, da die von ihren Mitgliedern begangenen Straftaten ein gewöhnlicher Bestandteil der Vereinstätigkeit seien, heißt es im Urteil.
Das vorläufige Verbot der Vereinigung, das am 22. Mai 2024 von der Nationalen Einheit für besondere Kriminalität (NSK) ausgesprochen wurde, wurde ebenfalls als rechtmäßig anerkannt.
Bandidos MC argumentierte im Verfahren, dass es sich um eigenständige lokale Abteilungen – sogenannte Chapters – handle und dass die Vereinigung, gegen die die Klage gerichtet sei, nicht existiere. Dieses Argument wies das Gericht zurück und stellte fest, dass es sich um eine einheitliche Organisation handelt.
Darüber hinaus folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung des Vermögens und Eigentums von Bandidos MC. Dazu gehören unter anderem 30 Clubwesten, Abzeichen, Bargeld in Höhe von 416.185 Kronen sowie ein Clubhaus in Løsning.
Bandidos MC in Dänemark wurde zur Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Kronen verurteilt.
Die Vereinigung legte umgehend Berufung gegen das Urteil beim Landesgericht ein.
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