Silvester ist nicht nur ein festlicher Anlass, sondern auch der gefährlichste Tag des Jahres, wenn es um Unfälle und Sachschäden geht. Dennoch vergessen 62 Prozent der Dänen, ihre Versicherungen vor dem Jahreswechsel zu überprüfen. Die Versicherungsgesellschaft Alm. Brand ruft daher dazu auf, Hausrat- und Unfallversicherungen rechtzeitig zu kontrollieren, um unangenehme finanzielle Folgen im Schadensfall zu vermeiden.
Im vergangenen Jahr mussten laut der dänischen Sicherheitsbehörde Sikkerhedsstyrelsen 210 Personen in der Silvesternacht wegen Verletzungen durch Feuerwerkskörper in die Notaufnahme eingeliefert werden. 42 von ihnen wurden schwer verletzt. Die Risiken sind bekannt – doch viele sind auf den Ernstfall nicht vorbereitet.
Eine neue Umfrage unter mehr als 1.500 Mitgliedern des Kundenpanels von Alm. Brand zeigt, dass ein Großteil der Bevölkerung sich nicht um ihre Versicherungsdeckung kümmert. „Silvester ist leider ein Hochrisikotag, und wenn man seine Versicherungen nicht im Griff hat, kann es sehr teuer werden. Wenn man zum Beispiel versehentlich einen Brandschaden verursacht – etwa bei einem Besuch –, oder wenn Feuerwerk die Garage des Nachbarn beschädigt, muss der Haftpflichtteil der Hausratversicherung den Schaden decken. Hat man keine Hausratversicherung, haftet man persönlich für den gesamten Schadenersatz, und das kann schnell mehrere tausend Kronen kosten“, erklärt Britta Bjerregaard, Schadensdirektorin bei Alm. Brand.
Sie fügt hinzu: „Wir empfehlen, fünf Minuten zu investieren, um die Versicherungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass man korrekt abgesichert ist. Das ist der beste Weg, um zu verhindern, dass Silvester nicht mit einer unangenehmen finanziellen Überraschung zusätzlich zu einer möglichen Verletzung endet.“
Laut der Schadensdirektorin gibt es mehrere gute Gründe, die Versicherungen vor dem Jahresende durchzugehen. Bei Verletzungen durch Feuerwerkskörper greift die eigene Unfallversicherung und übernimmt die Kosten für bleibende Schäden und Behandlungen. Auch Kinder benötigen eine eigene Unfallversicherung, da sie nicht automatisch über die Eltern abgesichert sind.
Verursacht man als Gast einen Schaden – etwa ein beschädigtes Fenster, ein Brandschaden oder ein zerkratztes Auto – kommt die Haftpflicht der Hausratversicherung für die Ansprüche Dritter auf. Ohne Hausratversicherung haftet man auch in diesen Fällen selbst. Kommt es zu Schäden am eigenen Eigentum, beispielsweise durch Feuerwerk, ist es die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die (abzüglich der Selbstbeteiligung) den Schaden decken muss.
Alm. Brand appelliert daher an alle, noch vor dem Jahreswechsel einen Blick auf die eigenen Versicherungen zu werfen – im eigenen Interesse.
