Die dänische Regierung will die monatliche Frührente um 3.095 dänische Kronen erhöhen und zugleich den Zugang zu der Regelung ab dem 1. Januar 2027 ausweiten.
Die Änderungen betreffen die in Dänemark als „Arne-Pension“ bekannte Frührentenregelung, die sich an Menschen richtet, die bereits viele Jahre auf dem Arbeitsmarkt tätig waren.
Nach dem Vorschlag soll die monatliche Leistung auf dem Preisniveau von 2026 von 15.650 auf 18.745 Kronen steigen. Die Erhöhung soll auch für Personen gelten, die bereits Frührente beziehen.
Gleichzeitig schlägt die Regierung vor, die Altersgrenze für die Jahrgänge 1963 bis 1965 bei 64 Jahren zu belassen. Damit würde die bislang geplante Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre zum 1. Januar 2027 gestrichen.
Nach Angaben der Regierung wird erwartet, dass aufgrund der Ausweitung bis 2030 rund 7.400 zusätzliche Personen, gerechnet in Vollzeitjahresäquivalenten, die Frührente in Anspruch nehmen werden.
Die Jahrgänge 1963 bis 1965 sollen die Möglichkeit erhalten, für ein, zwei, drei oder vier Jahre Frührente zu beziehen. Entscheidend ist dabei, ob sie bis zum Alter von 61 Jahren zwischen 41 und 44 Jahre auf dem Arbeitsmarkt verbracht haben.
Nach den derzeitigen Regeln liegt die entsprechende Voraussetzung für diese Jahrgänge bei 42 bis 44 Jahren. Durch die Senkung auf 41 Jahre würden auch Menschen Anspruch auf ein Jahr Frührente erhalten, die nach den bisherigen Regeln keinen Anspruch hätten.
„Alle sollen einer würdevollen und sicheren Rente entgegensehen können. Deshalb stärken wir bereits ab dem 1. Januar das Recht auf Frührente für Dänen mit den längsten Erwerbsbiografien deutlich, sodass mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, etwas früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden“, sagte Arbeits- und Gleichstellungsministerin Ane Halsboe-Jørgensen.
„Außerdem erhöhen wir die Leistung – auch für diejenigen, die bereits Arne-Pension beziehen. Damit stellen wir sicher, dass sich mehr Menschen mit Würde und größerer finanzieller Sicherheit aus dem Arbeitsleben zurückziehen können.“
Durch die Erhöhung soll die Frührente auf das Niveau der sogenannten Seniorenpension für verheiratete oder zusammenlebende Empfänger angehoben werden.
Die Regierung will zudem weitere Maßnahmen vorlegen, die es für Empfänger von Frührente und der dänischen Vorruhestandsleistung „Efterløn“ attraktiver machen sollen, weiterhin auf dem Arbeitsmarkt tätig zu sein. Dazu sollen die derzeit geltenden Anrechnungsregeln gelockert werden.
„Wir wollen ein Rentensystem, das als gerecht empfunden wird. Die Jahrgänge, die mit einem höheren gesetzlichen Rentenalter konfrontiert sind, sollen nicht gleichzeitig erleben, dass sich ihre Möglichkeiten für einen früheren Ruhestand verschlechtern“, sagte Halsboe-Jørgensen.
Die Regierung will einen entsprechenden Gesetzentwurf in der kommenden Sitzungsperiode des dänischen Parlaments vorlegen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.












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