Bewohner von Kærhovedgård zu Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein 35-jähriger Mann wurde heute vom Gericht in Herning zu sechs Jahren unbedingter Haft für fahrlässige Tötung unter besonders erschwerenden Umständen verurteilt. Das Urteil beinhaltet außerdem, dass der Mann dauerhaft aus Dänemark ausgewiesen wird.

Der Unfall ereignete sich am 24. April 2024 auf der Vejlevej in Nørre Snede, wo der 35-jährige Mann, damals Bewohner des Ausreisezentrums Kærshovedgård, ein entgegenkommendes Auto, gefahren von einer 55-jährigen Frau, beim Überholen rammte. Die Frau starb bei dem Zusammenstoß.

Laut Urteil vollzog der Mann den Überholvorgang trotz Sperrlinie und Verkehrsschild, das ein Überholen verbot. Zum Zeitpunkt des Unfalls fuhr er mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 111 Kilometern pro Stunde in einer 90er-Zone und war zudem unter dem Einfluss des bewusstseinsverändernden Stoffs THC.

„Es ist schwierig, in Fällen wie diesen von Zufriedenheit zu sprechen. Unabhängig vom Urteil, zu dem das Gericht gekommen ist, ist es nicht sicher, dass es viel für die Hinterbliebenen ändert. Aber meiner Ansicht nach entspricht die Strafe der Praxis“, sagte der leitende Ankläger der Staatsanwaltschaft der Polizei in Mittel- und Westjütland, Flemming Hother.

Neben fahrlässiger Tötung wurde der 35-jährige auch wegen rücksichtslosem Fahren, Fahren unter dem Einfluss von THC, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie zwei Fällen von Verletzung von Kontrollverpflichtungen im Ausreisezentrum Kærshovedgård verurteilt. Er legte sofort Berufung gegen das Urteil ein.

Das Ausreisezentrum Kærshovedgård wird vom Strafvollzug betrieben und ist eines von zwei Ausreisezentren für abgelehnte Asylanträge in Dänemark. Das Zentrum ist offen, aber mit 24-Stunden-Besetzung, Videoüberwachung und Zugangskontrolle. Die Bewohner sind nicht inhaftiert und können frei Ein- und Ausgehen, unterliegen aber grundsätzlich einer Aufenthaltsverpflichtung, was bedeutet, dass sie im Zentrum wohnen und übernachten müssen.

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